Sachkenntnis und Erfahrung
Wir beraten und vertrete Sie kompetent bei
- der Regulierung von Verkehrsunfällen sowie der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Bußgeldbescheiden oder drohendem Fahrverbot, z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit, Fahren unter Alkoholeinfluss oder eines Rotlichtverstoßes
- verkehrsstrafrechtlichen Tatbeständen wie z.B. Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein oder (fahrlässige) Körperverletzung/Tötung
- Kfz-Kauf, -Reparatur oder Leasing, z.B. Geltendmachung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen oder Rücktritt vom Kaufvertrag
und allen anderen Sachverhalten aus dem Verkehrsrecht.
Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Bei Unfall oder Bußgeld sofort an Ihrer Seite
Bei Bußgeldbescheiden gilt eine Einspruchsfrist von nur zwei Wochen. Bei uns bekommen Sie daher immer umgehend einen Termin. Und es gilt: Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind oft besser als Sie denken!
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie sofort mit uns Kontakt aufnehmen. Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung von der Schadensmeldung bis zur Auszahlung Ihrer Ansprüche. Alle Schriftsätze werden sofort an Sie weitergeleitet, so dass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
Beste Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte
Torsten Bellmer ist seit über 20 Jahren als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht tätig.
Unterstützt wird er dabei von Rechtsanwältin Franziska von Schlichting.
Gemeinsam haben sie schon zahlreiche verkehrsrechtliche Verfahren erfolgreich begleitet.